Gebührenordnung


Benützungsgebühren


Die Benützungsgebühr, welche im Voraus für drei Jahre zu entrichten ist, beträgt für Korporati-onsbürger und Korporationsbürgerinnen Fr. 50.-- und für Nicht-Korporationsbürger und Nicht-Korporationsbürgerinnen Fr. 100.--.

Bautaxen

Die Bautaxe ist einmalig zu entrichten, fällig auf den Termin der Baubewilligung durch den Korporationsbürgerrat.
Sie beträgt für Korporationsbürger und Korporationsbürgerinnen Fr. 50.-- und für Nicht-Korporationsbürger und Nicht-Korporationsbürgerinnen Fr. 100.--.
Für begründete Ausnahmen und bereits bestehende grössere Fahrnisbauten kann die ordentliche Bautaxe angemessen angehoben werden. (vgl. Ziff. 4 der Gärtenverordnung)
Die vorliegende Gebührenordnung ist Bestandteil der Gärtenverordnung der Korporationsbür-gergemeinde Altdorf.


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