Benützungsgebühren
Die Benützungsgebühr, welche im Voraus für drei Jahre zu entrichten ist, beträgt für Korporati-onsbürger und Korporationsbürgerinnen Fr. 50.-- und für Nicht-Korporationsbürger und Nicht-Korporationsbürgerinnen Fr. 100.--.
Bautaxen
Die Bautaxe ist einmalig zu entrichten, fällig auf den Termin der Baubewilligung durch den Korporationsbürgerrat. Sie beträgt für Korporationsbürger und Korporationsbürgerinnen Fr. 50.-- und für Nicht-Korporationsbürger und Nicht-Korporationsbürgerinnen Fr. 100.--. Für begründete Ausnahmen und bereits bestehende grössere Fahrnisbauten kann die ordentliche Bautaxe angemessen angehoben werden. (vgl. Ziff. 4 der Gärtenverordnung) Die vorliegende Gebührenordnung ist Bestandteil der Gärtenverordnung der Korporationsbür-gergemeinde Altdorf.
> Gärtenverordnung und Gebührenordnung als PDF zum Download
> Gartenplan
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