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Die Aufgaben der Korporationsbürgergemeinde Altdorf bestehen vor allem in der Bewirtschaftung, Pflege und Verwaltung der ihr zugeteilten Korporationswälder, der eigenen Liegenschaften und der Allmendgärten auf ihrem Gebiet. Dazu kommt die Mitwirkung in der Verwaltung des Gruonwaldes (zusammen mit den Bürgergemeinden Bürglen und Flüelen) und der Surener Hirte (zusammen mit den Bürgergemeinden Attinghausen und Erstfeld)

Ursprünglich zuständig für alle öffentlichen Belange der Gemeinde waren die Kilchgänger zu Altdorf, später die Gemeinde Altdorf, welche alle in ihrem Gebiet wohnenden Bürger umfasste. Mit dem "Dekret von 1913 betreffend Ausscheidung der Gemeinde Altdorf in eine Einwohnergemeinde, Kirchgemeinde und Bürgergemeinde" bekam die Bürgergemeinde, auch Allmendbürgergemeinde genannt und heute Korporationsbürgergemeinde die obengenannten Aufgaben zugewiesen. 1995 wurden die letzten Aufgaben- und Vermögensausscheidungen zwischen Korporationsbürgergemeinde und Einwohnergemeinde Altdorf abgeschlossen, als aufgrund der revidierten Kantonsverfassung von 1984 die öffentliche Fürsorge und das Vomundschaftswesen der Einwohnergemeinde übertragen wurden.