Benützungsgebühren
Die Benützungsgebühr, welche jährlich zu entrichten ist, beträgt für Korporationsbürger und Korporationsbürgerinnen Fr. 30.-- und für Nicht-Korporationsbürger und Nicht-Korporationsbürgerinnen Fr. 50.--.
Depotgeld
Bei der Übernahme eines Gartens ist ein Depot von Fr.500.-- zu hinterlegen.
Das Depot gilt als Vorschussleistung für Verwaltungs- und ungedeckten Aufwand der Bürgergemeinde und wird nicht verzinst.
Bei ordnungsgemässer Abgabe des Gartens wird das Depotgeld zurückerstattet.
Das Gebührenreglement ist Bestandteil des Gartenreglements der Korporationsbürgergemeinde Altdorf
> Gartenreglement als PDF zum Download